Die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers bietet ein Quereinsteiger-Programm an, das nach 18 Monaten mit dem Abschluss als „Pfarrverwalter“ oder „Pfarrverwalterin“ endet. Damit können sie als Pastorin oder Pastor in einer Gemeinde arbeiten. Sie sind dann den studierten Pastoren gleichgestellt. Maximal fünf Personen können in der gesamten Landeskirche pro Jahr die Ausbildung absolvieren.
Die Voraussetzungen dafür sind im Pfarrverwaltergesetz geregelt. Ob jemand die „geeigneten Gaben“, wie es dort heißt, mitbringt, prüft das Landeskirchenamt in Hannover. Ferner sollen die Bewerber mindestens zehn Jahre für die Kirche tätig gewesen sein. Weder ein theologischer noch ein anderer Hochschulabschluss sind zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum Pfarrverwalter.
Info 1
Info 2
Falls man dann den Stress im Pfarramt nicht bewältigt in übergroßen Gemeinden, belastet mit zusätzlichen Vakanzvertretungen, ob dann die Rückkehr in den alten Beruf möglich ist, so ohne weiteres im Alter von 40+? Bedeutet diese Gleichstellung zu den studierten Pastoren auch eine finanzielle Gleichstellung, oder man ist dann ehrenamtlich gleichgestellt? Dann noch eines, aufgrund familiärer Verwurzelung, sind die Pfarrverwalter überhaupt überegional einsetzbar?
Info 1
Info 2
Falls man dann den Stress im Pfarramt nicht bewältigt in übergroßen Gemeinden, belastet mit zusätzlichen Vakanzvertretungen, ob dann die Rückkehr in den alten Beruf möglich ist, so ohne weiteres im Alter von 40+? Bedeutet diese Gleichstellung zu den studierten Pastoren auch eine finanzielle Gleichstellung, oder man ist dann ehrenamtlich gleichgestellt? Dann noch eines, aufgrund familiärer Verwurzelung, sind die Pfarrverwalter überhaupt überegional einsetzbar?