[Wir] sind keine 24/7- und Feiertags-Notfall[stelle] sondern ehrenamtliche Personen, die insbesondere in [bla]angelegenheiten und einfachen [bla Angelegenheiten] obligatorisch zum Einsatz kommen. Dazu gehört [ihr Anliegen] erstmal nicht. Auch rein zeitlich - ganz abgesehen von den Feiertagen - dauert ein [Bearbeitungs]fall von der Antragstellung und Zahlung eines Kostenvorschusses bis zur [Problembe]handlung unter Berücksichtigung der [Bearbeitungs]fristen mindestens drei Wochen. Daher sehe ich mich nicht in der Lage einen ordentlichen [Bearbeitungs]termin bis zum 01.01.2025 festsetzen. Schauen Sie sich dazu auch die beigefügte Anlage an. Es steht Ihnen natürlich frei, sich an freiberufliche [Helfer] oder an einen Anwalt zu wenden.
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Klar, ein Obdachloser in Not zwischen den Festtagen nimmt sich einen Anwalt zur Problemlösung.