"Lea-Sophie Reiss und Lukas Blümke schreiben gerade Geschichte. Denn die beiden 17-jährigen kandidieren für die Kirchenvorstandswahl im Frühjahr 2024 - Lukas im Celler Stadtteil Blumlage, Lea-Sophie in Westercelle. Damit zählen sie zu den jüngsten Kandidatinnen und Kandidaten, die es in unserer Landeskirche jemals gab.
Den Grundstein dafür legte eine Gesetzesänderung im Wahlrecht. Denn durch diese können im Frühjahr erstmals junge Menschen ab 16 Jahren in die Leitungsgremien gewählt werden. Dabei können die jungen Kandidatinnen und Kandidaten ihre Amtszeit auch auf drei Jahre verkürzen. Für Lea-Sophie und Lukas genau der richtige Weg: „Wir wollen Verantwortung übernehmen“, sagt Lukas. Auch wenn nach der Schule die Ausbildung beginnt.
Und beide rechnen sich gute Chancen aus. Denn die 17-jährigen sind bekannt, engagieren sich schon lange in der Konfirmandenarbeit. Werden sie gewählt, können sie ihre Erfahrungen dann auch in den Leitungsgremien einbringen, Ideen mitentwickeln und mitbestimmen, was daraus wird.
Wie die Arbeit praktisch aussieht, erlebten die beiden schon in Kirchenvorstandssitzungen ihrer Gemeinden. „Abgesehen vom Jugenddiakon war der Jüngste bei mir allerdings so zwischen 45 und 50“, sagt Lukas. „Aber ich habe mir vorgenommen, auf Augenhöhe mitzureden.“
Damit zukünftig noch mehr junge Menschen in die Gremien einziehen, gibt es übrigens noch eine weitere Neuerung bei der Wahl, weiß Susanne Briese, die Landespastorin für Ehrenamtliche: „Wenn nach der Wahl unter den Gewählten nicht eine Person unter 27 Jahren ist, soll der Kirchenvorstand einen solchen Menschen berufen“, erklärt sie.
Für die 22jährige Kirchenvorsteherin Marie-Sofie Kalis ist diese neue Zusammenarbeit auf jeden Fall eine echte Win-Win-Situation. Jüngere könnten so ihr Wissen aus der Jugendarbeit oder auch aus anderen Bereichen einbringen und Ältere Dank ihrer Erfahrungen den Neuen den Einstieg erleichtern. "Dieser Austausch kommt allen zugute", sagt sie.
Welche Vorteile seht Ihr denn in der Änderung des Wahlrechts? Und was wünscht Ihr Euch von den jungen Kandidatinnen und Kandidaten?"
Quelle: Evangelischer Pressedienst epd Niedersachsen-Bremen
Meine Meinung dazu:
Kirchliches Wahlrecht sollten wir als konfirmierte Gemeindemitglieder erhalten, nun dürfen wir ab 2024 schon mit 14 wählen, wenn wir mindestens seit 5 Monaten Gemeindemitglied (also getauft und registriert) sind. Die Konfirmation scheint bei der ganzen 2024 KV Wahl Neuregelung anscheinend keine Rolle zu spielen.
Aber wählbar sein mit 16?
Mit 16 können junge Heranwachsende altersgerechte Verträge selbst abschließen, zum Beispiel den Kauf eines Prepaid-Handys oder von Computerspielen, aber sie dürfen keine große Verträge abschließen wie z.B. Gebäudebaumaßnahmen oder Dienstverträge, oder gar als Kirchenvorstandsvorsitzende(r) haftbar sein für all das, was sie Woche für Woche unterschreiben müssen.
Sollen die Eltern dann vorsorglich einspringen oder hinterher haftbar sein, wenn ihr KV Teenager schwerwiegende Beschlüsse fassen soll bzw. ohne ihr Wissen beschlossen hat? KV Arbeit ist keine leichte Sache, Lebens- und Berufserfahrung hilft bei den vielen, vielen Sachen, die man beschließen und verantworten muß bei den KV Sitzungen!
16 jährige sind juristisch nur beschränkt geschäftsfähig, als KV mußt du aber voll geschäftsfähig sein, oder deine Eltern mit in die KV Sitzung nehmen, nur: die wurden nicht gewählt! Aber halt es gibt noch eine Neuerung: Ab 2024 dürfen auch mehrere Familienmitglieder im KV sitzen! Also kann der neue KV ja die Teenager Eltern nachnominieren!
Bitte melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben...